ZUSATZPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN GEGEN DIE KOMMUNISTISCHE INTERNATIONALE.
Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens gegen die Kommunistische Internationale sind die Bevollmächtigten in folgendem übereingekommen:
(a) Die zuständigen Behörden der beiden Hohen Vertragschliessenden Staaten werden in bezug auf den Nachrichtenaustausch über die Tätigkeit der Kommunistischen Internationale sowie auf die Aufklärungs-und Abwehrmassnahmen gegen die Kommunistische Internationale in enger Weise zusammenarbeiten.
(b) Die zuständigen Behörden der beiden Hohen Vertragschliessenden Staaten werden im Rahmen der bestehenden Gesetze strenge Massnahmen gegen diejenigen ergreifen, die sich im Inland oder Ausland direkt oder indirekt im Dienste der Kommunistischen Internationale betätigen oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub leisten.
(c) Um die in (a) festgelegte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der beiden Hohen Vertragschliessenden Staaten zu erleichtern, wird eine ständige Kommission errichtet werden. In dieser Kommission werden die weiteren zur Bekämpfung der Zersetzungsarbeit der Kommunistischen Internationale notwendigen Abwehrmassnahmen erwogen und beraten.